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3. Buch Mose 12

  1. Und der Herr redete mit Mose, und sprach:
  2. Rede mit den Kindern Israel, und sprich: Wenn ein Weib besamet wird, und gebieret ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
  3. Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
  4. Und sie soll daheim bleiben drey und dreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligthum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
  5. Gebiert sie aber ein Maidlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechs und sechzig Tage daheim bleiben, in dem Blut ihrer Reinigung.
  6. Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind, für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester, vor die Thür der Hütte des Stifts;
  7. Der soll´s opfern vor dem Herrn, und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Maidlein gebieret.
  8. Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf; so nehme sie zwo Turteltauben, oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer, so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.

Wartburg Bibel 1842 – Auf´s Neue verglichen mit der Ausgabe letzter Hand vom Jahre 1545