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2. Buch Mose 26

  1. Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von weißer gezwirnter Seide, von gelber Seide, von scharlaken und rosinroth. Cherubim sollst du dran machen künstlich.
  2. Die Länge eines Teppichs soll acht und zwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein.
  3. Und sollen je fünf zusammen gefüget sein, einer an den andern.
  4. Und sollst Schleiflein machen von gelber Seide an jegliches Teppichs Orten, da sie sollen zusammen gefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammen geheftet werden.
  5. Fünfzig Schleiflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammen fasse.
  6. Und sollst funfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammen hefte, einen an den andern, auf daß es Eine Wohnung werde.
  7. Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen, zur Hütte über die Wohnung, von eilf Teppichen.
  8. Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle eilf gleich groß sein.
  9. Fünf sollst du aneinander fügen, und sechs auch an einander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte.
  10. Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schleiflein machen, an ihren Orten, daß sie an einander bey den Enden gefüget werden.
  11. Und sollst funfzig eherne Hefte machen, und die Hefte in die Schleiflein thun, daß die Hütte zusammen gefüget, und eine Hütte werde.
  12. Aber das Ueberlange an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,
  13. Auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das Uebrige sey an der Hütte Seiten, und auf beiden Seiten sie bedecke.
  14. Über diese Decke sollst du eine Decke machen von röthlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
  15. Du sollst auch Breter machen zu der Wohnung von Förnholz, die stehen sollen.
  16. Zehn Ellen lang soll ein Bret sein, und anderthalb Ellen breit.
  17. Zween Zapfen soll ein Bret haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Breter der Wohnung machen.
  18. Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag,
  19. Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Bret an seinen zween Zapfen.
  20. Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Breter stehen,
  21. Und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Bret.
  22. Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Breter machen.
  23. Dazu zwo Breter hinten an die zwo Ecken der Wohnung,
  24. Daß ein jegliches der beider sich mit seinem Ortbret von unten auf geselle, und oben am Haupt gleich zusammen komme mit einer Klammer.
  25. Daß acht Breter sein mit ihren silbernen Füßen der *sollen* sechzehn sein, je zween unter einem Bret.
  26. Und sollst Riegel machen von Förnholz, fünf zu den Bretern auf einer Seite der Wohnung,
  27. Und fünf zu den Bretern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Bretern hinten an der Wohnung gegen den Abend.
  28. Und sollst die Riegel mitten an den Bretern durchhin stoßen, und alles zusammen fassen von einem Ort zu dem andern.
  29. Und sollst die Breter mit Golde überziehen, und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein thue.
  30. Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten, nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge;
  31. Und sollst einen Vorhang machen von gelber Seide, scharlaken und rosinroth, und gezwirnter weißer Seide, und sollst Cherubim dran machen künstlich.
  32. Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Förnholz, die mit Gold überzogen sind und güldene Knäufe und vier silberne Füße haben.
  33. Und sollst den Vorhang mit Heften anheften, und die Lade des Zeugnisses inwendig des Vorhanges setzen, daß er euch ein Unterschied sey zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
  34. Und sollst den Gnadenstuhl thun auf die Lade des Zeugnisses, in dem Allerheiligsten.
  35. Den Tisch aber setze außer dem Vorhang, und den Leuchter gegen dem Tisch über, zu mittagwärts der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht.
  36. Und sollst ein Tuch machen in die Thür der Hütte, gewirkt von gelber Seide, rosinroth, scharlaken und gezwirnter weißer Seide.
  37. Und sollst demselben Tuch fünf Säulen machen von Förnholz, mit Golde überzogen, mit güldenen Knäufen, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.

Wartburg Bibel 1842 – Auf´s Neue verglichen mit der Ausgabe letzter Hand vom Jahre 1545