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2. Buch Mose 22

  1. Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlet, und schlachtet es oder verkauft´s, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben, und vier Schafe für ein Schaf.
  2. Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
  3. Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wieder erstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
  4. Findet man aber bey ihm den Diebstahl lebendig, es sey Ochse, Esel oder Schaf, so soll er’s zwiefältig wiedergeben.
  5. Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh lässet Schaden thun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wieder erstatten.
  6. Wenn ein Feuer auskommt, und ergreift die Dornen, und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wieder erstatten, der das Feuer angezündet hat.
  7. Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräthe zu behalten thut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen; findet man den Dieb, so soll er’s zwiefältig wieder geben.
  8. Findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirth vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand hab an seines Nächsten Habe gelegt.
  9. Wo einer den andern schuldigt um einigerley Unrecht, es sey um Ochsen oder Esel, oder Schaf, oder Kleider, oder allerley, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Götter kommen. Welchen die Götter verdammen, der soll’s zwiefältig seinem Nächsten wieder geben.
  10. Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel, oder Ochsen, oder Schaf, oder irgend ein Vieh zu behalten thut, und stirbt ihm, oder wird beschädigt, oder wird ihm weg getrieben, daß *es* niemand siehet,
  11. So soll man’s unter ihnen auf einen Eid bey dem Herrn kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt, und des Guts Herr soll’s annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.
  12. Stiehlet´s ihm aber ein Dieb, so soll er’s seinem Herrn bezahlen.
  13. Wird es aber zerrissen, *so* soll er Zeugnis davon bringen, und nicht bezahlen.
  14. Wenn *es* jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädigt, oder stirbt, daß sein Herr nicht dabey ist, so soll er’s bezahlen.
  15. Ist aber sein Herr dabey, *so* soll er’s nicht bezahlen, weil er’s um sein Geld gedingt hat.
  16. Wenn jemand eine Jungfrau beredt, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe, und sie zum Weibe haben.
  17. Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wie viel einer Jungfrau zur Morgengabe gebühret.
  18. Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
  19. Wer ein Vieh beschläft, der soll des Tods sterben.
  20. Wer den Göttern opfert, ohne dem Herrn allein, der sey verbannet.
  21. Die Fremdlinge sollst du nicht schinden, noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Egyptenland gewesen.
  22. Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.
  23. Wirst du sie beleidigen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören.
  24. So wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert tödte, und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
  25. Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bey dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen, und keinen Wucher auf ihn treiben.
  26. Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.
  27. Denn sein Kleid ist seine einige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
  28. Den Göttern sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.
  29. Deine Fülle und Thränen sollst du nicht verziehen. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.
  30. So sollst du auch thun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bey seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir’s geben.
  31. Ihr sollt heilige Leute vor mir sein: darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Thieren zerrissen ist, sondern vor die Hunde werfen.

Wartburg Bibel 1842 – Auf´s Neue verglichen mit der Ausgabe letzter Hand vom Jahre 1545